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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Bauleistungen und handwerkliche Dienstleistungen von [IK Bauunternehmen GmbH]
Stand: April 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [Name/Firma, Anschrift], im Folgenden "Auftragnehmer", und ihren Kunden, im Folgenden "Auftraggeber", über Bauleistungen oder sonstige handwerkliche Leistungen, die über die Website oder auf anderem Wege angefragt oder beauftragt werden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Bau-, Renovierungs- oder sonstige handwerkliche Leistungen, die der Auftragnehmer gemäß dem jeweiligen Angebot erbringt. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot oder Vertrag.

3. Vertragsschluss

Die Präsentation von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übermittelt oder mit der Ausführung der Leistungen beginnt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben erfolgen netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, sind 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig, der Restbetrag nach Abnahme der Leistung.

5. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen oder -termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Wetterbedingungen, Lieferengpässe) verlängern die Fristen entsprechend.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung wird eine gemeinsame Abnahme der Leistungen durchgeführt. Eventuelle Mängel sind dabei schriftlich festzuhalten. Wird keine Abnahme vereinbart, gilt die Leistung 7 Tage nach Mitteilung der Fertigstellung als abgenommen, sofern keine Mängel gerügt werden.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Werkverträgen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre ab Abnahme, sofern es sich um Bauleistungen handelt (§ 634a BGB).

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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